Fördersätze im BEG werden abgesenkt

Einige aktuelle Änderungen des BEG sind bereits am 28.07.2022 in Kraft ge­treten. Zum 15.08.2022 werden die Förder­sätze für Heizung und Heizungs­tausch noch ein­mal reduziert. Ein Heizungs­wechsel lohnt sich trotzdem.

bearbeites bild, 50% abgedunkelt mit aufschrift: JETZT ALTE HEIZUNG AUSTAUSCHEN, OHNE ÖL! MIT FÖRDERUNG!
alte heizung

Was genau wird gefördert?

Gasverbrauchende Anlagen: Förderung entfällt

Die Förder­ung von gas­betrie­benen Hei­zungen in der BEG wird auf­gehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brenn­wert­heizun­gen („Renewable-Ready“), Gas-Hybrid­heizun­gen und gas­betrie­benen Wärme­pumpen.

Heizungs-Tausch-Bonus

Der Austausch einer Gas­heizung gegen eine Bio­masse­anlage oder Wärme­pumpen­anlage wird mit einem Bonus von 10 % gefördert, wenn die Anlage min­des­tens 20 Jahre alt ist. Für den Aus­tausch von funk­tions­tüch­tigen Öl-, Kohle- und Nacht­speicher­heizungen wird eben­falls ein Bonus von 10 % gewährt.

Kreditförderung für Einzel­maß­nahmen bei der KfW entfällt

Die Kreditvariante bei der KfW für Einzel­maß­nahmen im Zuge der Um­setzung des BEG-Neu­ausrichtung abgeschaltet. Die Zuschüsse für Einzel­maß­nahmen beim BAFA bleiben erhalten. Es gilt: Einzel­maß­nahmen werden beim BAFA, syste­mische Maß­nahmen bei der KfW beantragt.

Nicht mehr bei Heizungen: iSFP-Bonus

Bei Umsetzung einer Sanierungs­maßnahme als Teil eines in der „Bundes­förderung für Energie­beratung für Wohn­gebäude“ (EBW) geförderten indivi­duellen Sanie­rungs­fahr­plans (iSFP) erhöht sich der Förder­satz zusätzlich um 5 Prozent­punkteDie Maß­nahme wird bei der För­derung von Heizun­gen nicht mehr gewährt. Die Maß­nahme muss hierfür jedoch inner­halb eines Zeit­raums von maxi­mal 15 Jahren nach Er­stellung des iSFP um­gesetzt werden.

 

Ihr individueller Sanierungs­fahrplan (iSFP) wird von einem unab­hängigen Energie­berater durchgeführt. Er fasst den energe­tischen Stand Ihres Hauses zusam­men und gibt Ihnen unter Berück­sichtigung Ihrer persön­lichen Voraus­setzungen realistische Moder­nisierungs­maß­nahmen an die Hand, die den energe­tischen Zustand Ihrer Hauses verbessern.

Förderung Heizungs­optimierung weiterhin möglich

Sie möchten Energie sparen, aber nicht gleich Ihre ganze Heizung erneu­ern? Auch das geht und wird gefördert. Im Rah­men der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie für eine Heizungs­opti­mierung einen Zuschuss von bis zu 20 % der Kosten beim BAFA bean­tragen.

Nutzen Sie den Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und finden Sie schnell und einfach die Förderung für Ihr Vorhaben.

MaßnahmeZuschussiSFPEffiziente WärmepumpeHeizungsaustauschMax. Fördersatz
Biomasse10%--10%20%
Heizungsoptimierung15%5%--20%
EE - Hybrid mit Biomasse20%-5%10%35%
Solarthermie25%---25%
Innoative Heizungstechnik25%--10%35%
Wärmenetzanschluss25%--10%35%
EE - Hybrid25%-5%10%40%
Wärmepumpe25%-5%10%40%

Fördersätze bis 14.08.2022

Wechsel zu: Förderung (neue Heizung) Förderung (alte Heizung (z.B.: Ölheizung))
Heizungsoptimierung 20% 20%
Gasbrennwertheizung ,,renewble ready“ 20% 20%
Solarkollektoranlage 30% 30%
Gashybridheizung 30% 40%
Biomasse- oder Wärmepumpenanlage 35% 45%
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE – Hybrid) 35% 45%
+ Sanierungsfahrplan 5% 5%

Fördersätze ab 15.08.2022

Maßnahme Zuschuss iSFP Effiziente Wärmepumpe Heizungsaustausch Max. Fördersatz
Biomasse 10% 10% 20%
Heizungsoptimierung 15% 5% 20%
EE – Hybrid mit Biomasse 20% 5% 10% 35%
Solarthermie 25% 25%
Innoative Heizungstechnik 25% 10% 35%
Wärmenetzanschluss 25% 10% 35%
EE – Hybrid 25% 5% 10% 40%
Wärmepumpe 25% 5% 10% 40%

Heizungen im Neubau

Im Neubau wird aktuell nur ein Zuschuss für den Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen gewährt. Die Festlegung der künftigen Förderung von energieeffizienten Neubauten steht zurzeit noch aus.